Das Stichprobendesign (ADM)
Die Grundgesamtheit der Erhebungsregion
Die Grundgesamtheit umfasst alle Personen, die in den ausgewählten Gemeinden der Region „Schwäbischer Wald“ mit Hauptwohnsitz in Privathaushalten wohnen und zum Stichtag 20.08.2007 das 18. Lebensjahr vollendet hatten. Zur Grundgesamtheit gehören somit sowohl deutsche, als auch ausländische Mitbürgern/innen, sofern sie die deutsche Sprache so beherrschen, dass sie die Fragen lesen, verstehen und beantworten können.
Ausschlaggebend für die Festlegung in welchen Gemeinden und Städten die Erhebung durchgeführt werden sollte, war ein geografischer und ein ökonomischer Gesichtspunkt. Die zurückzulegenden Entfernungen sollten einen Radius von maximal 25 Kilometern rund um Sulzbach/Murr nicht überschreiten. Insofern bilden 18 Kommunen (Tabelle 1, Spalte 1) das Umfragegebiet im Schwäbischen Wald ab.
Zur Zielpopulation dieser Umfrage zur Kirchenentwicklung gehören somit Menschen jedweder religiöser oder areligiöser Orientierung, gegenwärtige und ehemalige Mitglieder christlicher Konfessionen und nichtchristlicher Religionsgemeinschaften und konfessionsfreie Personen.
Nicht zur Grundgesamtheit gehören Minderjährige, Personen in Heimen und Anstalten, Menschen in Haushalten mit Zweitwohnsitz, behinderte Personen, die weder lesen noch schreiben, noch sehen können, so wie Wohnsitzlose und Personen, welche die deutsche Sprache nicht verstehen.
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Umfrageorte Zielregion – Umgebung Sulzbach |
Gesamt- einwohnerzahl |
Grundgesamtheit: Einwohner 18 Jahre, Stichtag: 20.8.07 |
Proportionale Verteilung der Zielhaushalte bzw. Zielpersonen (gerundet) |
| Allmersbach i.Tal | 4949 | 3801 | 57 |
| Althütte | 4336 | 3425 | 51 |
| Aspach | 8245 | 6499 | 97 - 98 |
| Auenwald | 6343 | 5549 | 83 |
| Backnang | 35715 | 28401 | 426 |
| Burgstetten | 3413 | 2814 | 42 |
| Großerlach | 2532 | 2020 | 30 |
| Murrhardt | 14047 | 11507 | 173 |
| Oppenweiler | 4081 | 3407 | 51 |
| Spiegelberg | 2140 | 1681 | 25 |
| Sulzbach/Murr | 5284 | 4206 | 63 |
| Weissach i.Tal | 7028 | 5742 | 86 |
| Mainhardt | 5706 | 4444 | 67 |
| Oberrot | 3518 | 2913 | 44 |
| Wüstenrot | 6746 | 5364 | 80 - 81 |
| Gschwend | 5054 | 4208 | 63 |
| Beilstein | 6138 | 5028 | 75 |
| Oberstenfeld | 8227 | 6476 | 97 |
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129270 Gesamt |
107485 -1,5% = 1612 | 1610 - 1612 |
Entsprechend den Angaben der einzelnen Behörden konnte die Grundgesamtheit der Umfrageregion ersehen und gleichzeitig die (Teil-)Grundgesamtheit in den jeweiligen Auswahlorten festgestellt werden. Die Größe der Grundgesamtheit bestand zum Zeitpunkt des Stichtages in der Befragungsregion aus 107485 Individuen (Tabelle 1, Spalte 3).
Angesichts des Umfangs der Grundgesamtheit (N = 107485) war nur an eine Teilerhebung zu denken, in welcher aus der Gesamtanzahl von Fällen eine Stichprobe (Auswahl) von 1,5% (n = 1612) getroffen wurde. Eine proportionale Allokation der 1612 Haushalte, beziehungsweise Fälle/Zielpersonen, auf die ausgewählten 18 Umfragekommunen ist in Tabelle 1, Spalte 5, aufgeführt. So werden beispielsweise in Oberstenfeld aus einer (Teil-)Grundgesamtheit von 6476 Einheiten, bei einem Auswahlsatz von 1,5%, 97 Befragungseinheiten ermittelt.
Mit einem 3 stufigen Zufallsauswahlverfahren werden schließlich die tatsächlichen Befragungspersonen ermittelt.
Die erste Auswahlstufe – Straßen als Primäreinheiten
Die geografische Lage, sowie die Infrastruktur der Dörfer und Städtchen des Schwäbischen Waldes erforderten ein Stichprobendesign, das die ländlichen Eigenarten aufnimmt, um Datenverzerrungen durch mögliche lokale Klumpungen zu begrenzen. So wurde anhand der kommunalen Straßenverzeichnisse in den ausgewählten Gemeinden, ausgehend von einer für jeden Ort zufällig gezogenen Startzahl zwischen 1 und 9, jede 7. Straße als Zielgebiet (Sample Point) ermittelt. Über diese Straßenziehung verteilten sich die möglichen Zielhaushalte bzw. Zielpersonen quer über die geografisch-ländlich weiträumigen Gemeindegebiete. Es wurden insgesamt 450 Auswahlstraßen im Zielgebiet gezogen.
Die zweite Auswahlstufe – Haushalte als Sekundäreinheiten
Die Gesamtanzahl der Zielhaushalte, die für die jeweiligen Auswahlorte errechnet wurden, wurde auf die ermittelten Straßeneinheiten umgelegt, und zwar proportional zur Anzahl der dort wohnhaften erwachsenen Bevölkerung (Grundgesamtheit in den Primäreinheiten). Auf diese Weise wurde sichergestellt, wieviele Haushalte in den jeweiligen Primäreinheiten (Auswahlstraßen) in die Stichprobe fallen. Auf gut bewohnte Straßenzüge fielen entsprechend der Anwohnerdichte mehr Auswahlhaushalte, als auf Stäßchen und Gassen mit wenigen Anwohner/innen.
Im Zuge eines sogenannten Adressvorlaufverfahrens (Adress-Random) fand dann in einer Vor-Ort-Begehung, beginnend mit einer zufällig festgelegten Starthaushaltsnummer eine Auflistung aufeinanderfolgender Haushalte statt. Die tatsächliche Anzahl der aufzulistenden Haushalte hing mit der Anzahl der benötigten Zielpersonen der jeweiligen Straßen und der festgelegten Schrittweite zusammen. Die Adressauflistung verlief nach klaren Begehungsregeln, die den Adressermittlern/innen in einer Einführungsschulung vermittelt wurden.
Die dritte Auswahlstufe – Zielpersonen als Tertiäreinheiten
Die im Begehungsverfahren ermittelten Zielhaushaltsadressen wurden bearbeitet und dann den Interviewer/innen bzw. Kontaktierungsmitarbeitern/innen übergeben. Diese hatten die Aufgabe, die entsprechenden Privathaushalte persönlich aufzusuchen, die Studie vorzustellen und die tatsächliche Zielperson für die Befragung zu ermitteln. Als Auswahlkriterium für die Identifikation der tatsächlichen Befragungsperson im Haushalt wurde der letzte Geburtstag festgelegt.
Der Erstkontakt musste persönlich – also nicht telefonisch – erfolgen. Bei Nichterreichbarkeit der Zielpersonen hatte das Team die Auflage bis zu viermal an unterschiedlichen Wochentagen und zu unterschiedlichen Uhrzeiten die Haushalte aufzusuchen. Erst dann wurde die nichterreichte Adresse als „nichterreichbar“ ausgetragen. In einem Besuchsprotokoll hatten die Mitarbeiter/innen die Kontaktierungsversuche (Uhrzeit, Wochentag, Anwesenheit und Ausfallgrund) zu notieren.
